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Ab dem 27. September 2026 gelten die EU-Vorschriften gegen Greenwashing gemäß der Richtlinie (EU) 2024/825. Die Richtlinie schränkt unbegründete Umweltaussagen auf Verpackungen und in der Werbung ein – eine Änderung, die sich unmittelbar darauf auswirkt, wie Anbieter biologisch abbaubare, kompostierbare und recycelbare Produkte beschreiben.
Lieferanten, die in die EU verkaufen, sollten sicherstellen, dass jede Umweltangabe auf der Verpackung – ob gedruckt oder online – auf eine überprüfbare Zertifizierung wie z. B. EN 13432 für Kompostierbarkeit oder dokumentierte Testberichte zurückzuführen ist.
Bei der Beschaffung von biologisch abbaubarem Geschirr oder Beuteln für den EU-Markt sollten Sie nach dem jeweiligen Standard und dem Prüfbericht für jede Angabe fragen. Ein Lieferant, der GB/T 38082, EN 13432 oder gleichwertige Dokumente vorlegen kann und nur zertifizierte Produkte druckt, schützt Ihre Marke vor Greenwashing.
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