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Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026: Was Lebensmittelexporteure beachten müssen

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026: Was Lebensmittelexporteure beachten müssen

August 14, 2026

Am 12. August 2026 trat die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich in Kraft und ersetzte die vorherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Für chinesische Exporteure von Lebensmittel- und Gastronomieverpackungen ist dies die wichtigste regulatorische Änderung des Jahres.

Wichtige Anforderungen treten in Kraft

  • PFAS-Beschränkung: Lebensmittelverpackungen, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten, dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
  • Recyclingfähiges Design: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie recyclingfähig sind; hierfür gelten EU-weit harmonisierte Regeln.
  • Stufenweise Verbote von Einwegartikeln: Ab 2030 sollen weitere Einwegverpackungen aus Kunststoff verboten werden, darunter Portionsbeutel und -behälter.

Exporteure sollten sicherstellen, dass Lebensmittelkontaktmaterialien, Druckfarben und Beschichtungen in ihren Verpackungen keine beschränkten PFAS-Substanzen enthalten, und sollten Dokumentationen zur Recyclingfähigkeit für die EU-Zoll- und Marktüberwachung vorbereiten.

Was dies für Käufer von Lebensmittelverpackungen bedeutet

Für Fluggesellschaften, Caterer und Lebensmittelmarken, die in die EU exportieren, sind papierbasierte, PLA-beschichtete und formgepresste Faserprodukte zunehmend die sichere Wahl – sie vermeiden das PFAS-Problem, das bei einigen fettabweisend beschichteten Papieren auftritt, und entsprechen den Recyclingvorgaben der Verordnung. Die Papierbecher, Bagasseschalen und Kraftpapierverpackungen von Xinghan werden aus lebensmittelechten Materialien hergestellt und entsprechend dokumentiert.

Quelle: Europäische Kommission – Verpackungsabfälle; Verpackungsrecht – PPWR-Analyse; Kartonverpackung - PPWR 2026 Leitfaden

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